Schulkonferenz

In Hessen werden die Mitglieder der Schulkonferenz (SCHUKO) alle zwei Jahre gewählt, nach Absprache mit der Schulleitung, spätestens zwei Monate nach dem ersten Schultag nach den Sommerferien. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt 2 Schuljahre. Die SCHUKO ist ein wichtiges Instrument der Mitwirkung an Schule, welches die Zusammenarbeit von Lehrkräften, Eltern und Schülern ermöglicht und
zur Gestaltung des Schullebens beiträgt. Die Beschlüsse der SCHUKO sind für die Schule verbindlich.

Bitte wählen Sie die Lehrkraft Ihres Kindes aus und teilen Sie uns im Textfeld kurz mit, warum Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann. Bitte informieren Sie uns unbedingt, wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat und schreiben Sie dazu, worum es sich handelt.